REISEN MIT MULTIPLER SKLEROSE – WAS IST ZU BEACHTEN?

Reisen mit Multipler Sklerose – was ist zu beachten?

Reisen MS – was ist zu beachten?

„Ist Reisen mit Multipler Sklerose für mich überhaupt (noch) möglich?“ fragen Sie sich vielleicht direkt nach der MS-Diagnose. Diese Sorge können wir Ihnen nehmen, denn: Urlaub machen trotz MS ist machbar! Im Hotel, in der Ferienwohnung oder im Zelt… Es kommt natürlich immer darauf an, was Sie genau planen, welches Urlaubsziel Sie im Sinn haben und wie Ihr aktueller Gesundheitszustand ist. Eine gut durchdachte Reisevorbereitung ist das A & O eines gelungenen Urlaubes. Stichworte sind daher: Impfstatus prüfen, ärztliche Versorgung vor Ort checken, Medikamente und Dokumente einpacken – und dann kann es fast schon losgehen!

Urlaub für MS-Kranke – gut gewählt und geimpft?

Vielleicht haben Sie Multiple Sklerose und kaum Symptome. Oder Sie sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt. Vielleicht haben Sie noch nicht lange die Diagnose und sind sich nicht sicher, wie sehr Sie auf sich vertrauen können?

Wenn Sie verreisen möchten, fragen Sie sich: Womit fühle ich mich am sichersten?

Reisen mit MS heißt: planen. Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam auch über mögliche Bedenken.

Aktualisieren Sie Ihren Impfstatus

Wer fremde Kulturen erobern möchte und den Kontinent Europa verlässt, sollte sich bei Reisen mit MS die Impfempfehlungen des jeweiligen Landes ansehen. Gerade in solchen Fällen ist es gut, wenn Sie den in Deutschland empfohlenen Impfstatus aktuell halten – das gilt übrigens für Menschen ohne MS gleichermaßen. Eine erste Übersicht bietet das Zentrum für Reisemedizin.

Tipp: Sprechen Sie vor einer Reise mit MS mit Ihrem Behandlungsteam, wenn Ihr Impfpass nicht vollständig sein sollte. Denn manchmal braucht es eine Weile, bis alle Erst- und Folgeimpfungen verabreicht sind.

Sonderfall Lebendimpfung: Gelbfieber

Lebendimpfstoffe werden für MS-Betroffene nicht empfohlen – vor allem dann nicht, wenn sie Medikamente einnehmen, die auf das Immunsystem wirken. Da die Impfung gegen Gelbfieber eine Immunisierung aus Lebendimpfstoff ist, sollten Sie sich für Ihre Reisen mit MS für Ziele entscheiden, die keine Gelbfieberimpfung fordern.1,2

Reisen mit MS – planen Sie gut

Abhängig davon, wohin und wie Sie reisen, erkundigen Sie sich vorher darüber, wie Sie mobil bleiben können.

Wenn Sie sich nicht mehr so schnell oder so lange bewegen können, haben die Bahn und auch Flughäfen für Reisen mit MS einen besonderen Service. Dieser hilft bei Aus-, Ein- und Umstieg und stellt Hilfsmittel zur Verfügung:

MS-Schub im Urlaub: was tun?

In den meisten Ländern der Welt gibt es die Erkrankung MS und damit auch Ärzt*innen, die sich mit der MS auskennen. Machen Sie sich vorher schlau, an wen Sie sich im Zweifel – so auch bei einem Schub – wenden können.

Viele Informationen zum Reisen mit MS und den Reiseländern finden Sie beim Auswärtigen Amt. Das Amt bietet sogar eine eigene App für das Reisen an – mit einem „Ich bin okay-Button“ als Nachricht an Ihre Lieben zu Hause.

Bei der Internationalen MS-Gesellschaft finden Sie Ansprechpartner (fast) überall auf der Welt.

Reisen mit MS: Uhthoff-Phänomen

Viele Menschen mit MS leiden am sogenannten Uhthoff-Phänomen. Wenn Sie also eine Reise in wärmere Regionen planen, sollten Sie dies berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen treffen:

Hintergrund: Bei hohen Außentemperaturen verstärken sich beim Uhthoff-Phänomen die Symptome der MS vorübergehend. Ein Schwächegefühl, Einschränkungen der Sehfähigkeit, Lähmungserscheinungen oder die Zunahme von Spastik können Folgen der erhöhten Temperatur sein.3,4

Reisen mit MS: Achten Sie auf die Hygiene

Vor allem dann, wenn Sie Medikamente nehmen, die die Immunabwehr unterdrücken, sollten Sie bei Reisen mit MS auf mögliche Infektionsquellen achten und diese möglichst ausschalten. Denn Infekte können die Symptome einer MS verstärken.

Rote Karte gegen Infektionen

Fliegen mit Multipler Sklerose: Medikamente auf Reisen5

Reisen mit MS heißt nicht Pause von der Therapie. Im Gegenteil: Es ist wichtig, dass Sie Ihre Therapie konstant weiterführen. Falls Sie durch Ihre Reise Zeitzonen überschreiten und sich Zeitverschiebungen ergeben, sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam, wie Sie das am besten und zuverlässigsten lösen.

Tipp: Wenn möglich, nehmen Sie die doppelte Menge der Medikamente mit auf Reisen. Die „doppelte Dosis“ verteilen Sie dann auf Ihr Handgepäck und das Reisegepäck oder Sie geben sie einer Reisebegleitung. Sollte eines der Reisestücke vorübergehend abhandenkommen, sind Sie die ersten Tage versorgt.

Das geht mit Betäubungsmitteln nicht. Sie können aber überlegen, die Menge zu halbieren und auf zwei Gepäckstücke zu verteilen. Bei Verlust haben Sie zeitlichen Handlungsspielraum am Urlaubsziel.

Unterlagen mitführen

Wenn Sie mit Medikamenten außerhalb Deutschlands auf Reisen gehen, benötigen Sie eventuell Unterlagen (Medikamentenbestätigung oder Attest). Sprechen Sie darüber mit Ihrem Behandlungsteam oder fragen Sie bei der Vertretung des Ziellandes vor Antritt der Reise nach den Bestimmungen für das Reisen mit MS.

Beispiel: Sie spritzen Medikamente und möchten mit dem Flieger verreisen. Dann benötigen Sie eine Bescheinigung darüber, denn Spritzen gelten im Flugzeug als Waffe und dürfen eigentlich nicht an Bord.

Eine Vorlage für die Mitnahme von Medikamenten und Spritzen auf Reisen mit MS finden Sie z. B. beim ADAC.

Kühlketten halten

Manche Therapien verlangen gekühlte Medikamente. Die Kühlkette halten können Sie z. B., indem Sie die Medikamente in eine Kühltasche packen – jedenfalls für eine Weile.

Fragen Sie im Flugzeug oder in der Bahn, ob sich die Medikamente bei längeren Reisen in Kühlschränken lagern lassen. Auch viele Hotels bieten diesen Service an – auch Menschen mit Diabetes, die Insulin spritzen, lösen das oftmals so. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch im Vorhinein.

Unterwegs auf Reisen mit MS

Reisen mit Multipler Sklerose:
Betäubungsmittel5

Manche MS-Medikamente unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtM). Dann gelten strenge Anforderungen an Verordnung und Dokumentation – auch auf Reisen mit MS. Um diese Substanzen in andere Länder einführen zu können, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtigster Punkt: Die Substanzen müssen ärztlich verschrieben sein und dem tatsächlichen Bedarf in der Zeit des Aufenthalts entsprechen.

REISEN IM SCHENGENRAUM

Wenn Sie innerhalb des Schengenraums reisen, gelten folgende Bestimmungen: Bei einer Reisedauer von bis zu 30 Tagen dürfen Betäubungsmittel in einer dem Aufenthaltszeitraum angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder eingeführt werden.

Wer gehört zum Schengenraum? Zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Voraussetzung für Reisen mit Betäubungsmitteln: Sie benötigen eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle muss diese Bescheinigung beglaubigen.

REISEN AUSSERHALB DES SCHENGENRAUM

Häufige Fragen zu Reisen mit MS

„ACHTE AUF DAS KLEINE IN DER WELT, DAS MACHT DAS LEBEN REICHER UND ZUFRIEDENER.“

(Carl Hilty)

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Disclaimer

Diese allgemeinen Informationen haben nicht die Absicht, eine Erkrankung zu diagnostizieren oder medizinisches Fachpersonal zu ersetzen. Um die beste Beratung für Ihre Krankheit sowie Antworten auf Ihre medizinischen Fragen zu erhalten, sollten Sie einen Mediziner konsultieren. Nur ein Arzt kann Ihre Lage vollumfänglich und angemessen einschätzen und entscheiden, welche Behandlungen erforderlich sind.

Quellen:

  1. RKI. Was ist bei Multipler Sklerose (MS) und anderen demyelisierenden Erkrankungen in Bezug auf Impfungen zu beachten? https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_Grunderkrankungen/FAQ04.html
  2. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft. Impfungen und Multiple Sklerose. https://www.dmsg.de/corona-virus-und-ms/corona-schutz-impfung/
  3. Frohmann TC. Nat Rev Neurol 2013; 9:535-540
  4. Reynolds LF. Can J Neurol Sci 2011; 38:106-111
  5. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Reisen mit Betäubungsmitteln. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

    Letzter Zugriff auf Internetquellen 04.02.2021