MEIN ALLTAG MIT MS
Sozialleistungen bei Multipler Sklerose
Bei vielen Menschen mit MS ist die Erkrankung für lange Zeit gar nicht oder
kaum mit Einschränkungen des täglichen Lebens verbunden. Und doch kann
bei einigen von ihnen im späteren Verlauf der MS der Punkt kommen, an
dem sie häufiger die Unterstützung von Angehörigen oder Freund:innen in
Anspruch nehmen müssen. Spätestens dann stellen auch Sie sich vielleicht
folgende Fragen: Schränkt mich meine MS im täglichen Leben zunehmend
stärker ein? Gehen mir bestimmte Tätigkeiten, Bewegungen, Aktivitäten nicht
mehr so leicht von der Hand wie früher? Wer oder was kann mir hier Hilfe
und Unterstützung bieten, damit meine Liebsten entlastet werden?
Möglicherweise haben Sie sich aber auch bereits von offiziellen Stellen
beraten lassen, wenn es um Fragen der medizinischen Versorgung oder
finanziellen Absicherung in schwierigen Zeiten ging. Krankenkassen,
Rentenversicherungsträger, Versorgungsämter, Beratungsstellen … Die
Liste der Ansprechpartner:innen ist lang, die Möglichkeiten, unterschiedliche
„Sozialleistungen“ in Anspruch zu nehmen oft unüberschaubar.
Die folgenden kurzen Informationen sollen Ihnen daher einen schnellen
Überblick über die unterschiedlichen Leistungen geben, die für Sie als MSPatient:
in infrage kommen könnten.
Sie wollen weitere Details in Erfahrung bringen? Möchten wissen, was genau
die einzelnen Leistungen umfassen oder worauf Sie besonders achten sollten?
Dann können Sie sich über die informativen Links unter „Wenn Sie mehr wissen
möchten …“ eingehender mit dem jeweiligen Thema befassen.
TIPP
Sie sind privat versichert? Dann haben Sie im Allgemeinen Anspruch auf
die gleichen Leistungen wie gesetzliche Versicherte, die in diesem Artikel
hauptsächlich angesprochen werden. Lassen Sie sich trotzdem direkt von
Ihrer privaten Kranken- oder Pflegekasse beraten, wenn Sie Fragen zu
einzelnen Leistungen haben. Diese kann dann Ihre persönlichen
Vertragsbedingungen mit möglichen Leistungen abgleichen.
Inhalt
SEI STARK GENUG,UM UNABHÄNGIG ZU BLEIBEN. SEI KLUG GENUG,UM ZU ERKENNEN, WANN DU HILFE BRAUCHST. SEI WEISE GENUG, UM DARUM ZU BITTEN.
unbekannt
Leistungen der Krankenkasse
Sie wissen und haben Ihre persönlichen Erfahrungen damit gemacht, dass Ihre
Krankenkasse für die meisten therapeutischen Leistungen wie Arzneimittel,
ambulante oder stationäre Therapien aufkommt. Darüber hinaus gibt es jedoch
einen breiten Fächer an Leistungen, den viele nicht kennen, weil bisher nie die
Notwendigkeit dafür bestand. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie
auch Anspruch auf folgende Leistungen:
Hilfsmittel - Die kleinen Helfer im Alltag
Der Gesetzgeber definiert den Begriff „Hilfsmittel“ folgendermaßen: Sie sollen
den Erfolg einer Behandlung sichern und krankheitsbedingte Einschränkungen
ausgleichen. Für Menschen mit MS bedeutet dies vor allem: Erhaltung und oder
Verbesserung der Selbstständigkeit und Mobilität im Alltag. Hilfsmittel sind
daher zum Beispiel besondere Hilfen für das Greifen, Lesen, Anziehen oder auch
Fortbewegen.
Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, muss dieses grundsätzlich zunächst
einmal verordnet werden. Für Ihre Ärzt:innen ist dabei vor allem das
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes maßgeblich.1 Sie selbst
können sich schnell einen Überblick zum Thema verschaffen2 oder sogar
nach für Sie geeigneten Hilfsmitteln mithilfe des REHADAT-Hilfsmittelfinders3
suchen.
Heilmittel - Massnahmen, die einem Heilzweck dienen
„Heilmittel“ werden beschrieben als ärztlich verordnete Dienstleistungen, die
einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern sollen. Wenn Sie also
beispielsweise aufgrund Ihrer MS-Spastik Physiotherapie oder Ergotherapie
in Anspruch nehmen möchten, sprechen wir von einer „Heilmittelverordnung“.
Üblicherweise ist in einer Verordnung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes eine feste
Anzahl an Behandlungen festgelegt. Wenn jedoch eine „schwere funktionelle
oder strukturelle Schädigung“ aufgrund Ihrer Multiplen Sklerose bestätigt wird,
gilt für Sie ein „langfristiger Heilmittelbedarf“ und die Behandlung darf ohne
weitere Genehmigung der Krankenkasse fortgesetzt werden.
Haushaltshilfe - Unter bestimmten Bedingungen
Medizinische und berufliche Rehabilitation (Reha) bei MS
Medizinische Rehabilitation
Eine medizinische Rehabilitation soll die Folgen Ihrer MS-Erkrankung
ausgleichen helfen und Basis für Ihren Wiedereinstieg in den Alltag sein.
Meistens dauert ein Reha-Aufenthalt drei Wochen, wenn notwendig kann er
auch verlängert werden.
Ein Team der verschiedensten Fachrichtungen kümmert sich während Ihres
Aufenthaltes in einer Reha-Klinik um Ihre Gesundheit. Dazu gehören zum
Beispiel auch Maßnahmen in den Bereichen Sport, Ernährung, Entspannung
und psychologische Beratung. Die Reha-Maßnahmen können ambulant in der Nähe Ihres Wohnortes oder stationär in einer Reha-Einrichtung durchgeführt werden, wobei die ambulante Reha immer Vorrang vor der stationären hat.
Berufliche Rehabilitation
Heute häufig auch als „Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet, sollen die Maßnahmen der beruflichen Reha chronisch kranke Menschen wieder in den beruflichen Alltag integrieren und ihre Erwerbsfähigkeit absichern. Die damit verbundenen Leistungen können allein oder nach einer medizinischen Reha durchgeführt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen übersichtlichen Einblick in die diversen Leistungen der beruflichen Reha.7
Unser Blogbeitrag „Arbeiten mit MS – im Job bleiben trotz MS“ bietet einiges an Informationen zum Thema MS und Beruf und wie man beides miteinander vereinbaren kann.
Finanziell abgesichert bei Einkommensausfall
Es kann passieren, dass Sie aufgrund Ihrer Multiplen Sklerose für eine gewisse
Zeit nicht erwerbstätig sein können. Verschiedene kurze Fehlzeiten bringen selten Probleme mit sich, längere Ausfallzeiten hingegen können zu einem Wegfall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führen. Glücklicherweise gibt es verschiedene finanzielle Absicherungsmöglichkeiten, deren wichtigste Eckpunkte hier kurz zusammengefasst werden.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ihr Arbeitgeber zahlt nach Krankmeldung 42 Tage Ihr Gehalt weiter.
- Dieser Anspruch besteht innerhalb von 12 Monaten am Stück oder bei mehrfacher Krankschreibung aufgrund derselben Erkrankung.
- Ihre Krankschreibung dauert länger als 42 Tage: die Krankenkasse
übernimmt die weitere Zahlung (Krankengeld).
Krankengeld
- Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
- Bei Hinzukommen einer weiteren Krankheit: keine Verlängerung der
Leistungsdauer. - Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
erzielten beitragspflichtigen Entgelts.
Die Nahtlosigkeitsregelung - Eine Sonderform des Arbeitslosengeldes
Ist für Sie absehbar, dass Sie auch nach Ablauf der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld beziehen, nicht wieder arbeiten gehen können, sollten Sie eine
Erwerbsminderungsrente beantragen.
Häufig ist es jedoch so, dass der Antrag noch nicht genehmigt ist, wenn das
Krankengeld ausläuft. Um diese Zeit zu überbrücken, hat der Gesetzgeber die
sogenannte Nahtlosigkeitsregelung geschaffen. Dabei handelt es sich um eine
Sonderform des Arbeitslosengeldes, das Sie erhalten können, obwohl Sie dem
Arbeitsmarkt nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung stehen. Den Antrag
darauf stellen Sie daher auch bei der Agentur für Arbeit.
Das Portal betanet.de erklärt diese Regelung im Detail.9
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie bereits seit Längerem an MS erkrankt sind und Ihre Symptome und Ihre allgemeine gesundheitliche Situation es unmöglich machen, weiterzuarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine
Erwerbsminderungsrente beantragen.
- Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können – und zwar in jeder zumutbaren Tätigkeit, nicht nur in der bisher ausgeführten.
- Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn weniger als drei
Stunden Arbeit täglich möglich sind. Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet, kann jedoch verlängert werden.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausführliche Informationen zum Thema bereit.10
Schwerbehindertenausweis bei MS
Auch wenn Sie sich im Moment trotz Ihrer MS-Erkrankung nicht stark
eingeschränkt, geschweige denn „behindert“ fühlen, kann es für Sie von Vorteil sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn: Der Schwerbehindertenausweis ist Nachweis dafür, dass Sie durch Ihre Erkrankung bestimmte Nachteile in Bezug auf Ihre „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ erleben.
Egal, in welcher Situation Sie sich befinden: Informieren Sie sich, ab wann und wie ein Schwerbehindertenausweis für Sie eine Unterstützung darstellen kann.
In unserem Blogartikel „Schwerbehindertenausweis – Antrag, Vorteile und
wichtige Eckdaten“ bekommen Sie einen ersten Einblick in das Thema. Ausführlichere Informationen bietet das Portal betanet.de.11
Weitere spannende Themen entdecken
Disclaimer
Diese allgemeinen Informationen haben nicht die Absicht, eine Erkrankung zu diagnostizieren oder medizinisches Fachpersonal zu ersetzen. Um die beste Beratung für Ihre Krankheit sowie Antworten auf Ihre medizinischen Fragen zu erhalten, sollten Sie einen Mediziner konsultieren. Nur ein Arzt kann Ihre Lage vollumfänglich und angemessen einschätzen und entscheiden, welche Behandlungen erforderlich sind.
Quellen:
1 https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
2 https://www.betanet.de/hilfsmittel.html
3 https://www.rehadat-hilfsmittel.de
4 https://www. bundesgesundheitsministerium.de/heilmittel/
5 https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp
6 https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/medizinische_rehabilitation/reha_infos_1.jsp
7 https://www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/beruflichereha.Html
8 https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheitpflege/krankenversicherung/krankengeld-ab-wann-sie-esbekommen-
und-wie-sie-esbeantragen-38939
9 https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.Html
10 https://www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-
Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.Html
11 https://www.betanet.de/schwerbehindertenausweis.html
Internetquellen zuletzt besucht am 08.12.2023