MEIN ALLTAG MIT MS
Arbeiten mit MS – im Job bleiben trotz Multipler Sklerose
Sehr viele Menschen können ohne größere Probleme trotz ihrer MS-Diagnose weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Und doch gibt es sie: Die Situationen, in denen Gedanken wie „Was ist, wenn sich mein gesundheitlicher Zustand verändert?“ oder „Wie lange schaffe ich mein Arbeitspensum noch?“ aufkommen. Hier bietet unser Sozialstaat zahlreiche nützliche Hilfen an, die Sie – zumindest im Überblick – kennen sollten.
Arbeit und Beruf mit Multipler Sklerose vereinbaren: Das geht!
Wann sollte ich mit meinem Arbeitgeber über meine MS sprechen?
Egal, ob Sie fest angestellt sind oder sich um eine Stelle bewerben: Sie müssen nicht von sich aus mitteilen, dass Sie an Multipler Sklerose erkrankt sind! Fragt Ihr Arbeitgeber jedoch konkret nach, ob Sie eine Krankheit haben, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.1
Sie können daher meist selbst festlegen, wann Sie den Zeitpunkt für richtig halten, ein offenes Gespräch mit vorgesetzten Personen zu führen. Sinnvoll und notwendig wird es in jedem Fall, sobald Sie etwas an Ihrer Tätigkeit ändern wollen.
Unterstützung bietet: die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsrat eines Unternehmens.
Wie viel Sinn macht ein Schwerbehindertenausweis?
Abgesehen von einigen anderen Vorteilen, bietet ein Schwerbehindertenausweis Ihnen einen erweiterten Kündigungsschutz! Darüber hinaus können Sie unterschiedliche Leistungen über das für Sie zuständige Integrationsamt in Anspruch nehmen wie z. B.:
- Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen,
- Zuschuss zum Kauf eines PKW,
- Geldleistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
Zudem bieten die Integrationsämter einen technischen Beratungsdienst, der Sie zu einer behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten kann.
Weitere Informationen unter: www.integrationsaemter.de
Was ist, wenn…
… ich meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle ändern möchte?2
Vielleicht möchten Sie weiterhin arbeiten mit MS, aber nicht mehr in Vollzeit? Auch hier hilft der Schwerbehindertenstatus, denn: Schwerbehinderte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit aufgrund ihrer Behinderung reduzieren möchten, müssen keine Wartezeit erfüllen, die Betriebsgröße ist nicht von Bedeutung und eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Haben Sie keinen Schwerbehindertenausweis, besteht ein Rechtsanspruch nur in Unternehmen, die mindestens 15 Beschäftigte haben. Darüber hinaus muss eine Wartezeit von sechs Monaten erfüllt sein und der Arbeitgeber kann betriebliche Gründe geltend machen, die eine Arbeitszeitreduzierung unmöglich machen.
… ich meinen Beruf in dieser Form nicht mehr ausüben kann?3
Sie machen sich Sorgen, dass Sie Ihre Tätigkeit aufgrund der MS nicht mit gleicher Leistung oder Qualität wie bisher ausüben können? Im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stehen Ihnen dann verschiedene Einzelleistungen zur Verfügung wie z. B.:
- berufliche Bildungsmaßnahmen, d. h. auch Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Integrationsmaßnahmen,
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes,
- Gewährung von Gründungszuschüssen,
- medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen.
… ich aufgrund meiner MS längere Zeit nicht arbeiten kann?3
Sie sind gesetzlich krankenversichert? Dann wird Ihnen für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer MS nicht arbeiten können, eine Lohnfortzahlung in voller Höhe für sechs Wochen garantiert. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt ein „Krankengeld“. Dieses beträgt 70 % Ihres Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 % Ihres Nettoverdienstes. Abgezogen werden davon Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, nicht aber die Beiträge zur Krankenversicherung. Das Krankengeld läuft wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Nach den 78 Wochen verlieren Sie den Anspruch auf Krankengeld. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, prüft der Rententräger auf eine Erwerbsunfähigkeit hin. Ist das bis zum Ablauf des Krankengeldes noch nicht erfolgt, kann das Arbeitslosengeld (ALG I) eventuelle finanzielle Lücken schließen („Nahtlosigkeitsregelung“).
Weitere Auskünfte erteilt: Ihre Krankenkasse
… ich eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme beantragen möchte?4
Die Rentenversicherung ist die erste Anlaufstelle für einen Antrag auf berufliche Rehabilitation. Sie können sich aber auch an die Agentur für Arbeit wenden.
Eine berufliche Reha-Maßnahme verfolgt das Ziel, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Das bedeutet: Sie sollen (wieder) in die Lage versetzt werden, weiterhin trotz Ihrer MS arbeiten zu können. Die Behandlung erfolgt meist ganzheitlich und richtet sich nach den jeweiligen Symptomen.
Anlaufstellen: Reha-Servicestellen der deutschen Rentenversicherung. Hier können Sie sich auch über verschiedene Maßnahmen beraten lassen und man hilft Ihnen bei der Antragstellung und Weiterleitung der Anträge.
Weitere nützliche Anlaufstellen
Wenn Kosten einmal nicht übernommen werden, können Sie sich an Stiftungen wenden. Spezielle MS-Stiftungen gibt es in vielen Bundesländern.
Informationen gibt es bei der Aenne Speck Stiftung ( www.aenne-speck-stiftung.de) oder der bayerischen Multiple Sklerose Stiftung (www.bayerische-ms-stiftung.de).
Auch beim Deutschen Caritasverband (www.caritas.de) kann ein Antrag auf Einzelfallhilfe gestellt werden, wenn Sie in finanzielle Not geraten.
DAS SETZEN VON ZIELEN IST DER ERSTE SCHRITT, UNSICHTBARES IN SICHTBARES ZU VERWANDELN
Tony Robbins
TIPP
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Disclaimer
Diese allgemeinen Informationen haben nicht die Absicht, eine Erkrankung zu diagnostizieren oder medizinisches Fachpersonal zu ersetzen. Um die beste Beratung für Ihre Krankheit sowie Antworten auf Ihre medizinischen Fragen zu erhalten, sollten Sie einen Mediziner konsultieren. Nur ein Arzt kann Ihre Lage vollumfänglich und angemessen einschätzen und entscheiden, welche Behandlungen erforderlich sind.
Quellen:
1. https://chronisch-krank-arbeiten.de/?page_id=238
2. https://chronisch-krank-arbeiten.de/?page_id=241
3. Broschüre „Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf“. ZB-Info 11/2021. www.bih.de
4. Broschüre „Multiple Sklerose & Soziales“. beta Institut gemeinnützige GmbH. 01/2022
Internetquellen zuletzt besucht am 05.07.2022